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Mit dem Erscheinen dieses Kataloges werden unsere früheren Katalogunter-

und Ende von Lieferungshindernissen werden dem Besteller mitgeteilt.

lagenungültig.

Lieferungsverzug tritt ein, wenn wir die Lieferung schuldhaft verzögern. Er

kann nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend gemacht

BeachtenSiebittebeiIhrenBestellungenfolgendeEinzelheiten:

werden. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Falls die

Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich wird, besteht kein Anspruch auf

1. Die Preise sind unverbindliche Grundpreise in Euro/Stück, zuzüglich

Erfüllung. Liefertag ist der Tag der Vereinbarung bzw. der Versandbe-

MwSt.,abWerk,ausschließlichVerpackung.

reitschaft.MitdiesemTaggehtdieGefahraufdenEmpfängerüber.

2. DerMindestbestellwert beträgt 50,–Euronetto. BeiAufträgenunter dem

MindestbestellwerterhöhenwirdenAuftragswertauf50,–Euronetto.

5. VersandundVerpackung

3. Rücksendungen zurGutschrift fürWaren aus ordnungsgemäß erbrachter

Der Versand geht auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verzögert

Leistung wegen Falschbestellung des Kunden werden grundsätzlich nur

sich derVersand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so

innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter Abzug von 15% Wiederein-

geht dieGefahr vomTage derVersandbereitschaft auf den Besteller über. Die

lagerungsgebühr,min.jedoch30,–Euroakzeptiert.

Waren werden handelsüblich verpackt und versandt. Die Haftung für billigste

4. Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Lieferung mit 2% Skonto oder 30

Versendung wird nicht übernommen. Die Verpackung wird berechnet und

Tagenettozahlbar.

nichtzurückgenommen.

5. Bei Erteilung von Bestellungen setzen wir voraus, dass unsere Verkaufs-

bedingungen bekannt sind und anerkannt werden, soweit nicht schriftlich

6. Gewährleistung

Sondervereinbarungengetroffenwurden.

Die Mängelhaftung beginnt mit demTage der Lieferung für alle von uns

6. SämtlicheAbbildungen imKatalog sind unverbindlich.TechnischeÄnde-

zu vertretenen Mängel, die innerhalb von 10 Tagen ab Versandtag auftreten

rungen und Irrtum vorbehalten. Das Copyright für Text, grafische Gestaltung

und uns unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Feststellung schriftlich

sowiebildlicheDarstellung liegtbeiderK.SchüsslerGmbH

&Co.KG

.

gemeldet werden. Alle durch Werkstoff oder Herstellungsfehler entstan-

denen Mängel beseitigen wir kostenlos, und zwar durch Reparatur, durch

Verkaufsbedingungen:

Instandsetzung oder durch Lieferung neuer Teile. Alle weitergehenden

Ansprüche, z.B. Wandlung, Minderung, Schadensersatz, Aufrechnung sowie

1. Allgemein

Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Repara-

turen, die durch Dritte vorgenommen werden, für Schäden durch natürliche

Die Lieferbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Lieferverträge

Abnutzung oder durch unsachgemäße Behandlung und fürTeile, die nicht aus

und werden mit der Auftragserteilung anerkannt. Abweichende Geschäfts-

unserer eigenen Fertigung stammen. Zur Vornahme der erforderlichen

bedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht

Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat uns der Käufer die erforderliche

ausdrücklichwidersprechen.

Zeit undGelegenheit zu geben, sonst sindwir von der Mängelhaftung befreit.

Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller

2. AngebotundAuftragsbestätigung

seineVerpflichtungennichterfüllt.

Alle Angebote sind unverbindlich, auch hinsichtlich der Lieferzeiten. Bei

Konstruktionsänderungen kann von dem Angebot abgewichen werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Maße,Gewichte,Abbildungen, Leistungszahlen undZeichnungen sind für die

Die Erzeugnisse bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. Der Eigen-

Ausführung nur verbindlich, wenn das ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

tumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in

Die Vereinbarungen werden mit der schriftlichen Auftragsbestätigung

eine laufendeRechnungaufgenommenwerdenundderSaldoabgezogenund

rechtsverbindlich. Stellt der Auftraggeber Zeichnungen usw. zur Verfügung,

anerkannt ist. Der Besteller ist zur Weiteräußerung oder Vorbehaltsware nur

sohafteterdafür,dassRechteDritternichtverletztwerden.

unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreis-

forderungausdemWeiterverkaufnachobigenBedingungenaufunsübergeht

3. PreiseundZahlung

und er sich selbst das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen

Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

Bezahlung des Kaufpeises durch den Abnehmer vorbehält. Zu einer anderen

Unsere Preise gelten für die Lieferung ab Lieferwerk, ausschließlich der

Verfügung ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller tritt bereits jetzt

Kosten für die Verpackung. Unsere Rechnungen sind – sofern nicht anders

seine Forderungen aus einemWeiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab,

vereinbart – 10TagenachLieferungmit 2%Skontooder 30Tagenetto zahlbar.

wenn er hierüber nicht verfügt, bevor er das Eigentumsrecht an ihr erworben

Das Zurückbehalten von Zahlungen oder die Aufrechnung mit anderen

hat. Hierbei ist es gleichgültig, ob er dieVorbehaltware an einen odermehrere

Forderungen ist nicht gestattet. Bei Zahlungen durch Scheck ist die

Abnehmer, zusammen mit anderen, uns nicht gehörendenWaren, verkauft.

Zahlungsverpflichtung erst dann erfüllt, wenn derGegenwert unseremKonto

Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe

gutgeschrieben ist; bei Wechseln mit der Einlösung am Fälligkeitstage.

des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Bei Pfändung, Beschlag-

Verzugszinsen, Diskontspesen usw. gehen zu Lasten des Kunden. Bei

nahmen oder sonstigenVerfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu

Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden liefern wir nur gegen

benachrichtigen.

Vorauszahlung oder Sicherstellung. Etwaige laufende Wechsel und Schecks

werden indiesemFallesofortzurEinlösungfällig.

8. ErfüllungsortundGerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist

4. Lieferung

Tübingen. Das gilt für etwaige Urkunden-,Wechsel- und Scheckprozesse. Bei

Lieferfristen beginnenmit demTage der Erfüllung etwaigerVorleistungs-

Geschäftsabschlüssen mit dem Ausland kann nach unserer Wahl für alle aus

pflichten (z.B. auch Anzahlung) des Bestellers und aller technischen und

diesemAuftrag entstehenden Streitigkeiten als GerichtsstandTübingen oder

sonstigen Voraussetzungen zur Aufnahme der Fertigung. Sie verlängert sich

ein anderes Gericht bestimmt werden. Desgleichen bleibt uns die Entschei-

angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse in unseremWerk

dungüberdasanzuwendendeRechtvorbehalten.

oder bei unseren Unterlieferanten (z.B. Betriebsstörungen, Ausschuss-

werden, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), soweit

diese auf die Fertigung oder Lieferung von Einfluss sind. Die vorgenannten

Umstände haben wir auch während des Verzugs nicht zu vertreten. Beginn

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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