Mit dem Erscheinen dieses Kataloges werden unsere früheren Katalogunter-
und Ende von Lieferungshindernissen werden dem Besteller mitgeteilt.
lagenungültig.
Lieferungsverzug tritt ein, wenn wir die Lieferung schuldhaft verzögern. Er
kann nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend gemacht
BeachtenSiebittebeiIhrenBestellungenfolgendeEinzelheiten:
werden. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Falls die
Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich wird, besteht kein Anspruch auf
1. Die Preise sind unverbindliche Grundpreise in Euro/Stück, zuzüglich
Erfüllung. Liefertag ist der Tag der Vereinbarung bzw. der Versandbe-
MwSt.,abWerk,ausschließlichVerpackung.
reitschaft.MitdiesemTaggehtdieGefahraufdenEmpfängerüber.
2. DerMindestbestellwert beträgt 50,–Euronetto. BeiAufträgenunter dem
MindestbestellwerterhöhenwirdenAuftragswertauf50,–Euronetto.
5. VersandundVerpackung
3. Rücksendungen zurGutschrift fürWaren aus ordnungsgemäß erbrachter
Der Versand geht auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verzögert
Leistung wegen Falschbestellung des Kunden werden grundsätzlich nur
sich derVersand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so
innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter Abzug von 15% Wiederein-
geht dieGefahr vomTage derVersandbereitschaft auf den Besteller über. Die
lagerungsgebühr,min.jedoch30,–Euroakzeptiert.
Waren werden handelsüblich verpackt und versandt. Die Haftung für billigste
4. Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Lieferung mit 2% Skonto oder 30
Versendung wird nicht übernommen. Die Verpackung wird berechnet und
Tagenettozahlbar.
nichtzurückgenommen.
5. Bei Erteilung von Bestellungen setzen wir voraus, dass unsere Verkaufs-
bedingungen bekannt sind und anerkannt werden, soweit nicht schriftlich
6. Gewährleistung
Sondervereinbarungengetroffenwurden.
Die Mängelhaftung beginnt mit demTage der Lieferung für alle von uns
6. SämtlicheAbbildungen imKatalog sind unverbindlich.TechnischeÄnde-
zu vertretenen Mängel, die innerhalb von 10 Tagen ab Versandtag auftreten
rungen und Irrtum vorbehalten. Das Copyright für Text, grafische Gestaltung
und uns unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Feststellung schriftlich
sowiebildlicheDarstellung liegtbeiderK.SchüsslerGmbH
&Co.KG.
gemeldet werden. Alle durch Werkstoff oder Herstellungsfehler entstan-
denen Mängel beseitigen wir kostenlos, und zwar durch Reparatur, durch
Verkaufsbedingungen:
Instandsetzung oder durch Lieferung neuer Teile. Alle weitergehenden
Ansprüche, z.B. Wandlung, Minderung, Schadensersatz, Aufrechnung sowie
1. Allgemein
Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Repara-
turen, die durch Dritte vorgenommen werden, für Schäden durch natürliche
Die Lieferbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Lieferverträge
Abnutzung oder durch unsachgemäße Behandlung und fürTeile, die nicht aus
und werden mit der Auftragserteilung anerkannt. Abweichende Geschäfts-
unserer eigenen Fertigung stammen. Zur Vornahme der erforderlichen
bedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht
Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen hat uns der Käufer die erforderliche
ausdrücklichwidersprechen.
Zeit undGelegenheit zu geben, sonst sindwir von der Mängelhaftung befreit.
Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller
2. AngebotundAuftragsbestätigung
seineVerpflichtungennichterfüllt.
Alle Angebote sind unverbindlich, auch hinsichtlich der Lieferzeiten. Bei
Konstruktionsänderungen kann von dem Angebot abgewichen werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Maße,Gewichte,Abbildungen, Leistungszahlen undZeichnungen sind für die
Die Erzeugnisse bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. Der Eigen-
Ausführung nur verbindlich, wenn das ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
tumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in
Die Vereinbarungen werden mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
eine laufendeRechnungaufgenommenwerdenundderSaldoabgezogenund
rechtsverbindlich. Stellt der Auftraggeber Zeichnungen usw. zur Verfügung,
anerkannt ist. Der Besteller ist zur Weiteräußerung oder Vorbehaltsware nur
sohafteterdafür,dassRechteDritternichtverletztwerden.
unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreis-
forderungausdemWeiterverkaufnachobigenBedingungenaufunsübergeht
3. PreiseundZahlung
und er sich selbst das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen
Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Bezahlung des Kaufpeises durch den Abnehmer vorbehält. Zu einer anderen
Unsere Preise gelten für die Lieferung ab Lieferwerk, ausschließlich der
Verfügung ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller tritt bereits jetzt
Kosten für die Verpackung. Unsere Rechnungen sind – sofern nicht anders
seine Forderungen aus einemWeiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab,
vereinbart – 10TagenachLieferungmit 2%Skontooder 30Tagenetto zahlbar.
wenn er hierüber nicht verfügt, bevor er das Eigentumsrecht an ihr erworben
Das Zurückbehalten von Zahlungen oder die Aufrechnung mit anderen
hat. Hierbei ist es gleichgültig, ob er dieVorbehaltware an einen odermehrere
Forderungen ist nicht gestattet. Bei Zahlungen durch Scheck ist die
Abnehmer, zusammen mit anderen, uns nicht gehörendenWaren, verkauft.
Zahlungsverpflichtung erst dann erfüllt, wenn derGegenwert unseremKonto
Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe
gutgeschrieben ist; bei Wechseln mit der Einlösung am Fälligkeitstage.
des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Bei Pfändung, Beschlag-
Verzugszinsen, Diskontspesen usw. gehen zu Lasten des Kunden. Bei
nahmen oder sonstigenVerfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu
Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden liefern wir nur gegen
benachrichtigen.
Vorauszahlung oder Sicherstellung. Etwaige laufende Wechsel und Schecks
werden indiesemFallesofortzurEinlösungfällig.
8. ErfüllungsortundGerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist
4. Lieferung
Tübingen. Das gilt für etwaige Urkunden-,Wechsel- und Scheckprozesse. Bei
Lieferfristen beginnenmit demTage der Erfüllung etwaigerVorleistungs-
Geschäftsabschlüssen mit dem Ausland kann nach unserer Wahl für alle aus
pflichten (z.B. auch Anzahlung) des Bestellers und aller technischen und
diesemAuftrag entstehenden Streitigkeiten als GerichtsstandTübingen oder
sonstigen Voraussetzungen zur Aufnahme der Fertigung. Sie verlängert sich
ein anderes Gericht bestimmt werden. Desgleichen bleibt uns die Entschei-
angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse in unseremWerk
dungüberdasanzuwendendeRechtvorbehalten.
oder bei unseren Unterlieferanten (z.B. Betriebsstörungen, Ausschuss-
werden, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), soweit
diese auf die Fertigung oder Lieferung von Einfluss sind. Die vorgenannten
Umstände haben wir auch während des Verzugs nicht zu vertreten. Beginn
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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